Allgemeine Geschäftsbedingungen der OK Kite Schule
§1 Kursteilnehmer- und Mieterkreis
Teilnahme- und Mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Kitesport ohne Gefahr für sich und andere ausüben zu können. Voraussetzung für die Teilnahme an einem Kitekurs ist die Fähigkeit, mindestens 15 Min. im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
§2 Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag
Die Anmeldung zu einem Kitekurs bedarf der Schriftform (auch Internet-Anmeldeformular). Gleiches gilt für Abschluss des Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt später als 7 Tage vor Kursbeginn werden 50% des jeweiligen Kurspreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer/-mieter gestellt wird. Wir behalten uns das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen in den Kitekursen nicht erreicht wird. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, den Anweisungen der Instructoren nicht folgen, oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Kitematerials durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§3 Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
Den Anweisungen des Ausbilders ist Folge zu leisten. Bei allen Kitekursen sind Brillen gegen Verlust zu sichern.
Sollte uns wider Erwarten der Wind einen Strich durch die Rechnung machen, verfallen die Stunden nicht, sondern werden zum nächsten ausgewiesenen Termin nachgeholt. (Gutschein mit neuer online Anmeldung).
§4 Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Kitematerials wird durch regelmäßige Inspektion sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, das Kitematerial vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft des Kitematerials durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/ Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/ Mieters.
§5 Haftung
Wir haften für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektion zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Kitematerials. Die Haftung für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen! Bei selbst- und fremd verursachten Schäden trifft den Teilnehmer/ Mieter eine Anzeigepflicht. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem Material und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/ Mieter persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
§6 Zusätzliche Vermietbedingungen
Die OK Kite Schule ist berechtigt, die Übergabe der Kiteausrüstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt (IKO oder VDWS Lizenz). Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Im Übrigen haftet der Mieter dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Mieter hat auch für ein Verschulden seiner Mitnutzer einzustehen.
§7 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge.
mit freundlichen Grüßen
Holger Hartmann